Biosphärengebiet ist die baden-württembergische Bezeichnung für ein Biosphärenreservat.
Ein Biosphärenreservat ist eine von der UNESCO anerkannte Modellregion, in der eine nachhaltige
Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht exemplarisch verwirklicht werden soll.
Nach § 25 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind Biosphärenreservate definiert als
„einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die:
► großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
► in wesentlichen Teilen ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets,
im Übrigen
überwiegend die eines Landschaftsschutzgebietes erfüllen,
► vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige
Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen
Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
► beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.“